Doping ab 2010 schwerer Betrug
Gesetzesnovelle im Strafrecht - Doping kann künftig mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden
Doping von Sportlern wird zukünftig unter gewissen Voraussetzungen als schwerer Betrug nach dem Strafgesetz geahndet und kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Die am Montag präsentierte entsprechende Gesetzesnovelle soll bereits per 1. Jänner 2010 in Kraft treten. Die österreichischen Fachverbände Radsport und Leichtathletik begrüßten diese Verschärfungen.
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